Diese Praxiseinsätze durchlaufen die Lernenden in der generalistischen Pflegeausbildung

RECHT

Verlauf der generalistischen Pflegeausbildung

Als Praxisanleitung spielst du eine wichtige Rolle auf dem Weg deiner Lernenden zur Pflegefachfrau oder dem Pflegefachmann. Aus diesem Grund solltest du unbedingt den Verlauf der generalistischen Pflegeausbildung kennen. 

Insgesamt hat die praktische Ausbildung einen Soll-Stundenumfang von mindestens 2.500 Stunden. Diese 2.500 Stunden werden auf unterschiedliche Praxiseinsätze und die 3 Ausbildungsjahre verteilt, um die notwendigen Kompetenzen für die Pflege von Menschen aller Altersklassen zu erwerben.

Generalistischen Pflegeausbildung
Generalistische Pflegeausbildung – Versorgung von Menschen aller Altersklassen

 

Welche Praxiseinsätze das sind und wie sich diese auf die 3 Jahre verteilen erfährst du in dem nachfolgenden Artikel.

I Orientierungseinsatz

Der Weg der generalirischen Pflegeausbildung beginnt mit dem Orientierungseinsatz. Dieser findet beim Träger der praktischen Ausbildung statt. Während dem Einsatz erhalten die Lernenden erste Eindrücke zu den Aufgaben als Pflegefachkraft im jeweiligen Versorgungsbereich.

Der Orientierungseinsatz umfasst mindestens 400 Stunden, wobei diese nicht am Stück absolviert werden müssen, sondern durch ein oder zwei theoretische Phasen unterbrochen werden können.

II Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen

1. Stationäre Akutpflege, Stationäre Langzeitpflege oder ambulante Akut-/Langzeitpflege.

Der erste Pflichteinsatz in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen findet in der stationären Akutpflege (Krankenhaus), stationären Langzeitpflege (Pflegeeinrichtung) oder in der ambulanten Akut-/Langzeitpflege statt. Der Einsatz umfasst ebenfalls mindestens 400 Stunden und baut alle aus dem Orientierungseinsatz erlernten Kompetenzen weiter aus.

2. Stationäre Aktutpflege, Stationäre Langzeitpflege oder ambulante Akut-/Langzeitpflege

Um möglichst viele Bereiche abzudecken, findet der nächste Pflichteinsatz in einem weiteren Versorgungsbereich statt. Wenn beispielsweise der erste Pflichteinsatz in der stationären Akutpflege stattgefunden hat, sollte der zweite Pflichteinsatz in der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Akut-/Langzeitpflege durchgeführt werden.

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3. Stationäre Aktutpflege, Stationäre Langzeitpflege oder ambulante Akut-/Langzeitpflege

Der dritte Pflichteinsatz in der generalirischen Pflegeausbildung findet dann im letzten, ausstehenden Versorgungsbereich statt und umfasst ebenfalls mindestens 400 Stunden. Wenn also die Lernenden bereits einen Pflichteinsatz im Bereich der stationären Akutpflege und den zweiten Pflichteinsatz im Bereich der stationären Langzeitpflege durchgeführt haben, erfolgt der dritte Pflichteinsatz folglich im ambulanten Versorgungsbereich.

Merke: Die Pflichteinsätze in den drei allgemeinen Versorgungsbereichen sollten im 1 und 2 Ausbildungsjahr erfolgen, sind allerdings in der gewählten Reihenfolge frei wählbar.

III Pflichteinsatz

Pädiatrische Versorgung

Der Einsatz in der pädiatrischen Versorgung im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung umfasst bis zum 31. Dezember 2024 einen Umfang von mindestens 60 – 120 Stunden und sollte in einem Versorgungsbereich für Kinder und Jugendliche durchlaufen werden. Angesichts möglicher Kapazitätsprobleme in Kinderkliniken kann der Einsatz in anderen Versorgungsbereichen, wie beispielsweise in Integrationskindergärten erfolgen. Der Pflichteinsatz sollte ebenfalls im ersten oder zweiten Ausbildungsjahr absolviert werden.

IV Pflichteinsatz

Psychiatrischer Einsatz

Im dritten Ausbildungsjahr der generalistischen Pflegeausbildung müssen die Lernenden einen psychiatrischen Einsatz absolvieren. Dieser Einsatz umfasst mindestens 120 Stunden und hat das Ziel, Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen zu unterstützen.

V Vertiefungseinsatz im Bereich eines Pflichteinsatzes

Der Vertiefungseinsatz im Umfang von mindestens 500 Stunden findet im dritten Ausbildungsjahr beim Träger der praktischen Ausbildung statt, also im Ausbildungsvertrag festgelegten Versorgungsbereich. In diesem Einsatz erfolgt außerdem der praktische Teil der staatlichen Prüfung. Da dieser Einsatz viele Stunden umfasst, wird er häufig durch theoretische Einsätze unterbrochen.

VI Weitere Einsätze/Stunden zur freien Verteilung

1. Mit einem Umfang von mindestens 80 Stunden können die Lernenden Einblick in weitere Handlungsfelder bekommen. Hierbei können eigenständig Bereiche gewählt werden, wie beispielsweise die Pflegeberatung oder Rehabilitation. 

2. Außerdem stehen 80 Stunden zur freien Verteilung im Versorgungsbereich des Vertiefungseinsatzes zur Verfügung.

Diese Einsätze können in der generalistischen Pflegeausbildung flexibel für das dritte Ausbildungsjahr geplant werden. 

 

In der PflAPrV Anlage 7 findest du eine schöne Übersicht zu dem Verlauf der betrieblichen Pflegeausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung. Klicke hier.

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