Praxisanleitung Fortbildung: Vorgaben der Bundesländer im Überblick
Von Agata Lutter & Anna Rosendahl
Praxisanleitung Fortbildung: Vorgaben der Bundesländer im Überblick.
In der dynamischen Welt der Pflege ist die kontinuierliche Fortbildung unerlässlich. Für Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen, die eine Schlüsselrolle in der Ausbildung und Weiterentwicklung von Pflegekräften spielen, ist dies nicht nur eine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Anforderung. Die jährliche Pflichtfortbildung stellt sicher, dass Praxisanleiter*ìnnen stets auf dem neuesten Stand der Pflegepraxis und -theorie sind und ihre Kenntnisse effektiv an die nächste Generation von Pflegekräften weitergeben können.
Doch während die Notwendigkeit einer solchen Fortbildung allgemein anerkannt ist, variieren die spezifischen Regelungen und Anforderungen je nach Bundesland. Dies kann für Praxisanleiter*innen, die sich über ihre Pflichten informieren möchten, zu Verwirrung führen. In diesem Artikel bieten wir einen umfassenden Überblick über die Regelungen zur Pflichtfortbildung in den verschiedenen Bundesländern, um Klarheit in diesem wichtigen Bereich zu schaffen.
Zusätzlich ist es wichtig zu betonen, dass es sich bei dieser Fortbildung um eine jährliche 24-Stunden Fortbildung nach § 4 PflAPrV handelt. Praxisanleiter*innen sind gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV verpflichtet, an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich teilzunehmen. Wenn der Fortbildungsverpflichtung nicht nachgegangen wird, ist ein Einsatz als Praxisanleitung nicht möglich.
Die vorliegenden Angaben stammen aus dem November 2023. Es ist möglich, dass es seither Änderungen in den Regelungen gegeben hat. Solltest du aktuellere Informationen oder Regelungen kennen, die hier nicht aufgeführt sind, bitten wir dich um eine Kontaktaufnahme, gerne mit entsprechenden Quellenangaben. Diese Übersicht wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und soll einen umfassenden Einblick in die Thematik bieten.
Es ist zu beachten, dass bei einigen der hier gemachten Aussagen keine schriftliche Quelle vorliegt. Einige Informationen wurden telefonisch oder per E-Mail eingeholt und konnten daher nicht direkt zitiert werden.
Die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Bundesländern folgen einer klaren Struktur:
- Zuständigkeit: Hier wird die zuständige Behörde oder Institution für die Fortbildungsregelungen im jeweiligen Bundesland genannt.
- Nachweiszeitraum: Zeitraum, indem die Fortbildungen durchgeführt und nachgewiesen werden müssen
- Meldung der Nachweise: Informationen darüber, wie und wo Fortbildungsnachweise gemeldet werden müssen.
- Inhalte der Fortbildung: Eine Übersicht über die spezifischen Inhalte, die in der Fortbildung abgedeckt werden sollten.
- Fortbildungsformate: Angaben zu den verschiedenen Formaten, in denen die Fortbildungen angeboten werden, wie z.B. Online-Kurse, Präsenzseminare und andere.
- Quellenangaben: Eine Liste der Quellen, aus denen die jeweiligen Informationen stammen
Praxisanleitung Fortbildung: Baden-Württemberg
Zuständigkeit:
- Sozialministerium Baden-Württemberg
Nachweiszeitraum:
- 01.07-30.06
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- Fortbildungsnachweise verbleiben in der Einrichtung und sind auf Verlangen des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums vorzulegen.
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogische Inhalte (mindestens 12 Stunden)
- Berufsfachliche Inhalte
- Berufspolitische Inhalte
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (24 UE)
Quellen:
Hi, ich bin Agata...
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KATEGORIEN
Praxisanleitung Fortbildung: Bayern
Zuständigkeit:
- Vereinigung der Pflegenden in Bayern
Nachweiszeitraum:
- 01.09-31.08
- wenn die Weiterbildung nach dem 01.01.2020 abgeschlossen wurde, müssen die ersten 24 UE in einem Zeitraum von 365 Tagen nach Abschluss der Weiterbildung nachgewiesen werden. Danach ist der Nachweis immer innerhalb eines Jahres (365 Tage) zu leisten.
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- Nachweise werden auf der Plattform der Vereinigung der Pflegenden in Bayern hochgeladen: https://vdpb-praxisanleitung.de/fuer-praxisanleitungen/login-fuer-praxisanleitungen/
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogische Inhalte
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (24 UE)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Berlin
Zuständigkeit:
- Landesamt für Gesundheit und Soziales
Nachweiszeitraum:
- 01.01-31.12
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- In der Einrichtung hinterlegen und auf Verlangen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales einreichen
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogische Inhalte
- Fachpraktische Inhalte (max. 8 UE)
- Berufspädagogische Kongresse (max. 8 UE)
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (8 UE)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Brandenburg
Zuständigkeit:
- Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit – Dezernat G1 Seite
Nachweiszeitraum:
- 01.01-31.12
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- Auf Verlangen der zuständigen Behörde
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogische Inhalte
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (8 UE)
- Kongresse (8 UE)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Bremen
Zuständigkeit:
- Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Nachweiszeitraum:
- Kalenderjahr
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- keine Angaben vorhanden
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogisch
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (24 UE)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Hamburg
Zuständigkeit:
- Sozialamt
Nachweiszeitraum:
- „Die Träger der praktischen Ausbildung melden der zuständigen Behörde bis zum Ablauf des 31. Januar die in der eigenen Einrichtung am 31. Dezember des der Meldung vorangegangenen Jahres tätigen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter.“ (Auszug aus Quelle 1)
Meldung des Fortbildungsnachweises:
Registrierung beim Hamburg Service und Hochladen der Zertifikate 1x im Jahr
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogisch
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Online (24 UE)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Hessen
Zuständigkeit:
- Hessisches Landesamt für Gesundheit & Pflege
Nachweiszeitraum:
- 01.01-31.12
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- Nachweise der Pflegeschule zukommen lassen. Die Nachweise werden verpflichtend durch die jeweilige Schule auf Verlangen der zuständigen Behörde ausgehändigt
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogisch
- Berufspraktisch
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (24 UE)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit:
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V
Nachweiszeitraum:
- 01.01-31.12
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- Nachweise der Pflegeschule zukommen lassen. Die Nachweise werden verpflichtend durch die jeweilige Schule auf Verlangen der zuständigen Behörde ausgehändigt
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogische Inhalte
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (24 UE)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Niedersachsen
Zuständigkeit:
- Niedersächsisches Kultusministerium
Nachweiszeitraum:
- Innerhalb eines Jahres nach der letzten Fortbildung
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- keine Angaben vorhanden
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogische Inhalte
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (24 UE) nur im Rahmen eines virtuellen Klassenzimmers (Online-Live-Formate)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Nordrhein-Westfalen
Zuständigkeit:
- Land NRW/Bezirksregierungen
Nachweiszeitraum:
- 15.6-14.6 des nachfolgenden Jahres; nach der berufspädagogischen Zusatzqualifikation müssen die Fortbildungsstunden anteilig absolviert werden. Es zählen ganze Monate (je Monat 2 UE)
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- Über das Praxisanleiter-Onlineportal:
https://www.bezreg-muenster.de/…
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogische Inhalte (mind. 12 UE)
- Berufsfachliche Inhalte
- Berufspolitische Inhalte
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (24 UE)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Rheinland-Pfalz
Zuständigkeit:
- Ministerium für Bildung
Nachweiszeitraum:
- 01.01-31.12
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- Vorzulegen nach Anfrage der zuständigen Stelle
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogische Inhalte
- Anderen Themen z.B. Berufsfachliche oder berufspolitische im Kontext von Anleitungssituationen
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (11 UE)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Saarland
Zuständigkeit:
- Die Zentralstelle für Gesundheitsberufe und das Landesprüfungamt
Nachweiszeitraum:
- 01.01-31.12
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- Auf Verlangen der zuständigen Stelle einzureichen
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogische (mind. 12 UE)
- berufsfachliche Inhalte
- berufspolitische Inhalte
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (12 UE)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Sachsen
Zuständigkeit:
- Landesdirektion Sachsen
Nachweiszeitraum:
- 01.01-31.12
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- Zusendung der Nachweise bis spätestens zum 28.02 des nachfolgenden Jahres unter: Pflegeberufegesetz-Praxisanleiter@lds.sachsen.de
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogische Inhalte
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (12 UE)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Sachsen-Anhalt
Zuständigkeit:
- Landesverwaltungsamt
Nachweiszeitraum:
- 01.01-31.12
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- Meldung an das Landesverwaltungsamt mit einem entsprechenden Meldeformular: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ausbildung-im-bereich-pflegeberufe/formulare
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogische Inhalte
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (24 UE)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Schleswig-Holstein
Zuständigkeit:
- Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Abteilung für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Nachweiszeitraum:
- Kalenderjahr
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- Die jährliche Fortbildung der Praxisanleitung wird durch das SHIBB Landesamt überprüft.
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogische Inhalte
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (24 UE)
Quellen:
Praxisanleitung Fortbildung: Thüringen
Zuständigkeit:
- Thüringer Landesverwaltungsamt – Berufe des Gesundheitswesens
Nachweiszeitraum:
- 01.04-31.03
Meldung des Fortbildungsnachweises:
- muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres für das vorangegangene Kalenderjahr nachgewiesen werden.
in Form eines Sammelnachweises an die nachstehende Mail-Adresse: Praxisanleiter24hFortbildung@tlvwa.thueringen.de
Inhalte der Fortbildung:
- Berufspädagogisch
Fortbildungsformate:
- Präsenz (24 UE)
- Digital (24 UE)
Quellen:
Pflichtfortbildungen sind ein essenzielles Fundament, um die Qualität und Aktualität der Pflegeausbildung in Deutschland zu gewährleisten. Als Praxisanleiter oder Praxisanleiterin übernimmst du hierbei eine Schlüsselposition. Fortbildungen sind nicht nur dazu da, Unsicherheiten zu adressieren, sondern sie erweitern auch gezielt deine Kompetenzen, was unmittelbar zu einer erhöhten Pflegequalität beiträgt.
Die Teilnahme an Fortbildungen ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine wertvolle Gelegenheit, deine Professionalität und Expertise kontinuierlich zu schärfen. Bleib daher stets engagiert und informiert und trage aktiv dazu bei, den hohen Standard der Pflegeausbildung in Deutschland fortzuführen.