Praxisanleitung Fortbildung: Vorgaben der Bundesländer im Überblick

Von Agata Lutter & Anna Rosendahl

Praxisanleitung Fortbildung: Vorgaben der Bundesländer im Überblick.

In der dynamischen Welt der Pflege ist die kontinuierliche Fortbildung unerlässlich. Für Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen, die eine Schlüsselrolle in der Ausbildung und Weiterentwicklung von Pflegekräften spielen, ist dies nicht nur eine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Anforderung. Die jährliche Pflichtfortbildung stellt sicher, dass Praxisanleiter*ìnnen stets auf dem neuesten Stand der Pflegepraxis und -theorie sind und ihre Kenntnisse effektiv an die nächste Generation von Pflegekräften weitergeben können.

Doch während die Notwendigkeit einer solchen Fortbildung allgemein anerkannt ist, variieren die spezifischen Regelungen und Anforderungen je nach Bundesland. Dies kann für Praxisanleiter*innen, die sich über ihre Pflichten informieren möchten, zu Verwirrung führen. In diesem Artikel bieten wir einen umfassenden Überblick über die Regelungen zur Pflichtfortbildung in den verschiedenen Bundesländern, um Klarheit in diesem wichtigen Bereich zu schaffen.

Zusätzlich ist es wichtig zu betonen, dass es sich bei dieser Fortbildung um eine jährliche 24-Stunden Fortbildung nach § 4 PflAPrV handelt. Praxisanleiter*innen sind gemäß § 4 Abs. 3 PflAPrV verpflichtet, an Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich teilzunehmen. Wenn der Fortbildungsverpflichtung nicht nachgegangen wird, ist ein Einsatz als Praxisanleitung nicht möglich.

Die vorliegenden Angaben stammen aus dem November 2023. Es ist möglich, dass es seither Änderungen in den Regelungen gegeben hat. Solltest du aktuellere Informationen oder Regelungen kennen, die hier nicht aufgeführt sind, bitten wir dich um eine Kontaktaufnahme, gerne mit entsprechenden Quellenangaben. Diese Übersicht wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und soll einen umfassenden Einblick in die Thematik bieten.

Es ist zu beachten, dass bei einigen der hier gemachten Aussagen keine schriftliche Quelle vorliegt. Einige Informationen wurden telefonisch oder per E-Mail eingeholt und konnten daher nicht direkt zitiert werden.

Die nachfolgenden Informationen zu den einzelnen Bundesländern folgen einer klaren Struktur:

  1. Zuständigkeit: Hier wird die zuständige Behörde oder Institution für die Fortbildungsregelungen im jeweiligen Bundesland genannt.
  2. Nachweiszeitraum: Zeitraum, indem die Fortbildungen durchgeführt und nachgewiesen werden müssen
  3. Meldung der Nachweise: Informationen darüber, wie und wo Fortbildungsnachweise gemeldet werden müssen.
  4. Inhalte der Fortbildung: Eine Übersicht über die spezifischen Inhalte, die in der Fortbildung abgedeckt werden sollten.
  5. Fortbildungsformate: Angaben zu den verschiedenen Formaten, in denen die Fortbildungen angeboten werden, wie z.B. Online-Kurse, Präsenzseminare und andere.
  6. Quellenangaben: Eine Liste der Quellen, aus denen die jeweiligen Informationen stammen
Fortbildung Praxisanleitung: Gesetzliche Vorgaben der Bundesländer im Überblick

Praxisanleitung Fortbildung: Baden-Württemberg

Zuständigkeit:

  • Sozialministerium Baden-Württemberg

Nachweiszeitraum:

  • 01.07-30.06

Meldung des Fortbildungsnachweises:

  • Fortbildungsnachweise verbleiben in der Einrichtung und sind auf Verlangen des jeweils zuständigen Regierungspräsidiums vorzulegen.

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogische Inhalte (mindestens 12 Stunden)
  • Berufsfachliche Inhalte
  • Berufspolitische Inhalte

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (24 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Bayern

Zuständigkeit:

  • Vereinigung der Pflegenden in Bayern

Nachweiszeitraum:

  • 01.09-31.08
  • wenn die Weiterbildung nach dem 01.01.2020 abgeschlossen wurde, müssen die ersten 24 UE in einem Zeitraum von 365 Tagen nach Abschluss der Weiterbildung nachgewiesen werden. Danach ist der Nachweis immer innerhalb eines Jahres (365 Tage) zu leisten.

Meldung des Fortbildungsnachweises:

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogische Inhalte

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (24 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Berlin

Zuständigkeit:

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales

Nachweiszeitraum:

  • 01.01-31.12

Meldung des Fortbildungsnachweises:

  • In der Einrichtung hinterlegen und auf Verlangen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales einreichen

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogische Inhalte
  • Fachpraktische Inhalte (max. 8 UE)
  • Berufspädagogische Kongresse (max. 8 UE)

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (8 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Brandenburg

Zuständigkeit:

  • Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit – Dezernat G1 Seite

Nachweiszeitraum:

  • 01.01-31.12

Meldung des Fortbildungsnachweises:

  • Auf Verlangen der zuständigen Behörde

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogische Inhalte

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (8 UE)
  • Kongresse (8 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Bremen

Zuständigkeit:

  • Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Nachweiszeitraum:

  • Kalenderjahr

Meldung des Fortbildungsnachweises:

  • keine Angaben vorhanden

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogisch

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (24 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Hamburg

Zuständigkeit:

  • Sozialamt

Nachweiszeitraum:

  • „Die Träger der praktischen Ausbildung melden der zuständigen Behörde bis zum Ablauf des 31. Januar die in der eigenen Einrichtung am 31. Dezember des der Meldung vorangegangenen Jahres tätigen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter.“ (Auszug aus Quelle 1)

Meldung des Fortbildungsnachweises:

  • Registrierung beim Hamburg Service und Hochladen der Zertifikate 1x im Jahr

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogisch

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Online (24 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Hessen

Zuständigkeit:

  • Hessisches Landesamt für Gesundheit & Pflege

Nachweiszeitraum:

  • 01.01-31.12

Meldung des Fortbildungsnachweises:

  • Nachweise der Pflegeschule zukommen lassen. Die Nachweise werden verpflichtend durch die jeweilige Schule auf Verlangen der zuständigen Behörde ausgehändigt

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogisch
  • Berufspraktisch

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (24 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Mecklenburg-Vorpommern

Zuständigkeit:

  • Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport M-V

Nachweiszeitraum:

  • 01.01-31.12

Meldung des Fortbildungsnachweises:

  • Nachweise der Pflegeschule zukommen lassen. Die Nachweise werden verpflichtend durch die jeweilige Schule auf Verlangen der zuständigen Behörde ausgehändigt

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogische Inhalte

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (24 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Niedersachsen

Zuständigkeit:

  • Niedersächsisches Kultusministerium

Nachweiszeitraum:

  • Innerhalb eines Jahres nach der letzten Fortbildung

Meldung des Fortbildungsnachweises:

  • keine Angaben vorhanden

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogische Inhalte

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (24 UE) nur im Rahmen eines virtuellen Klassenzimmers (Online-Live-Formate)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Nordrhein-Westfalen

Zuständigkeit:

  • Land NRW/Bezirksregierungen

Nachweiszeitraum:

  • 15.6-14.6 des nachfolgenden Jahres; nach der berufspädagogischen Zusatzqualifikation müssen die Fortbildungsstunden anteilig absolviert werden. Es zählen ganze Monate (je Monat 2 UE)

Meldung des Fortbildungsnachweises:

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogische Inhalte (mind. 12 UE)
  • Berufsfachliche Inhalte 
  • Berufspolitische Inhalte 

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (12 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Rheinland-Pfalz

Zuständigkeit:

  • Ministerium für Bildung

Nachweiszeitraum:

  • 01.01-31.12

Meldung des Fortbildungsnachweises:

  • Vorzulegen nach Anfrage der zuständigen Stelle

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogische Inhalte
  • Anderen Themen z.B. Berufsfachliche oder berufspolitische im Kontext von Anleitungssituationen

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (11 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Saarland

Zuständigkeit:

  • Die Zentralstelle für Gesundheitsberufe und das Landesprüfungamt

Nachweiszeitraum:

  • 01.01-31.12

Meldung des Fortbildungsnachweises:

  • Auf Verlangen der zuständigen Stelle einzureichen

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogische (mind. 12 UE)
  • berufsfachliche Inhalte
  • berufspolitische Inhalte

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (12 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Sachsen

Zuständigkeit:

  • Landesdirektion Sachsen

Nachweiszeitraum:

  • 01.01-31.12

Meldung des Fortbildungsnachweises:

  • Zusendung der Nachweise bis spätestens zum 28.02 des nachfolgenden Jahres unter: Pflegeberufegesetz-Praxisanleiter@lds.sachsen.de

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogische Inhalte

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (12 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Sachsen-Anhalt

Zuständigkeit:

  • Landesverwaltungsamt

Nachweiszeitraum:

  • 01.01-31.12

Meldung des Fortbildungsnachweises:

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogische Inhalte

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (24 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Schleswig-Holstein

Zuständigkeit:

  • Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Abteilung für Gesundheits- und Verbraucherschutz

Nachweiszeitraum:

  • Kalenderjahr

Meldung des Fortbildungsnachweises:

  • Die jährliche Fortbildung der Praxisanleitung wird durch das SHIBB Landesamt überprüft.

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogische Inhalte

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (24 UE)

Quellen:

Praxisanleitung Fortbildung: Thüringen

Zuständigkeit:

  • Thüringer Landesverwaltungsamt – Berufe des Gesundheitswesens

Nachweiszeitraum:

  • 01.04-31.03

Meldung des Fortbildungsnachweises:

  • muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres für das vorangegangene Kalenderjahr nachgewiesen werden.
    in Form eines Sammelnachweises an die nachstehende Mail-Adresse: Praxisanleiter24hFortbildung@tlvwa.thueringen.de

Inhalte der Fortbildung:

  • Berufspädagogisch

Fortbildungsformate:

  • Präsenz (24 UE)
  • Digital (24 UE)

Quellen:

Pflichtfortbildungen sind ein essenzielles Fundament, um die Qualität und Aktualität der Pflegeausbildung in Deutschland zu gewährleisten. Als Praxisanleiter oder Praxisanleiterin übernimmst du hierbei eine Schlüsselposition. Fortbildungen sind nicht nur dazu da, Unsicherheiten zu adressieren, sondern sie erweitern auch gezielt deine Kompetenzen, was unmittelbar zu einer erhöhten Pflegequalität beiträgt.

Die Teilnahme an Fortbildungen ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine wertvolle Gelegenheit, deine Professionalität und Expertise kontinuierlich zu schärfen. Bleib daher stets engagiert und informiert und trage aktiv dazu bei, den hohen Standard der Pflegeausbildung in Deutschland fortzuführen.

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